Nein! Derzeit gibt es nur für den Bereich der Ölbindemittel standardisierte Prüfungen (gemäß DWA Arbeitsblattreihe A-716). Die positive Prüfung ermöglicht den Eintrag in die Liste der geprüften Ölbindemittel, welche auf der Internetpräsens der GÖC e.V. (Verband der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel e.V.) eingesehen werden kann. Früher beinhaltete der „Teil II“ dieser Liste auch die flüssigen Produkte zur Nachreinigung von Verkehrsflächen. Die Beurteilung von flüssigen Produkten zur Nachreinigung von Verkehrsflächen erfolgte nach den Anforderungen des „Verfahrens zur Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen – ausgenommen Ölbinder“ (Bekanntmachung vom Juni 1991 – WA 13 – 23074/22 im GMBI Nr. 25 – 1991) des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Alle Prüfzeugnisse sind aufgrund der Zurückziehung der Veröffentlichung für diese Produkte daher mittlerweile „abgelaufen“ bzw. älteren Datums.
An einer Neuerstellung von vereinheitlichten Prüfkriterien wird gearbeitet; das Thema findet sich allerdings auch in wiederkehrenden Grundsatzdiskussionen, sodass mittelfristig nicht mit einer Veröffentlichung neuer Prüfvorschriften gerechnet werden kann.
Produkte die der Detergenzienverordnung der EU in Verbindung mit dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz entsprechen, dürfen grundsätzlich "in Verkehr gebracht werden". Mögliche Aussagen zur Umweltverträglichkeit oder biologischen Abbaubarkeit von Produkten sind allerdings nicht im Zusammenhang mit einer Einleitung in Gewässer im Sinne des WHG zu sehen. Zum Abbau von Tensiden bzw. Reinigungslösungen wird dem Gewässer Sauerstoff entzogen, was für das Gewässer schadhaft werden kann. Wenn das Tensid nach Tagen abgebaut ist, bleibt zudem immer noch das Öl zurück, dessen Abbau über Wochen, Monate und Jahre erfolgt.
Die Tenside haben, sofern sie biologisch gut abbaubar sind, nach wie vor eine Berechtigung zur Entfernung von Mineralölresten auf der Straße. Sie bzw. die bei der Reinigung anfallenden Gemische müssen aber vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden
Für die Anwendung von Reinigungsmitteln bei der Ölspurbeseitigung ist im Namen des DWA-Fachausschuss IG 7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG) unbedingt auf folgendes hinzuweisen:
Aus fachlicher Sicht sollte der Einsatz von Tensiden bzw. Reinigungsmitteln ohne vollständige Wiederaufnahme sehr restriktiv gehandhabt werden, da das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Landeswassergesetze für den Eintrag von Chemikalien in ein Gewässer - hierzu zählen sowohl Oberflächengewässer als auch das Grundwasser - das Vorhandensein einer wasserrechtlichen Erlaubnis für jeden Einzelfall voraussetzen. Der Einsatz von Tensiden zur Nachreinigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrswegen ohne vollständige Wiederaufnahme kann demnach nicht empfohlen werden, Ausnahmen könnten ggf. sein, wenn höherwertige Schutzgüter betroffen sind, z.B. Gefährdung des menschlichen Lebens. Das mögliche Einbringen von Reinigungsmitteln in ein Gewässer – direkt oder über eine ggf. vorhandene Niederschlagswasserkanalisation - ohne wasserrechtliche Erlaubnis verstößt gegen das WHG und erfüllt unter Umständen auch einen Straftatbestand im Sinne einer Gewässerverunreinigung.
Ein Aufbringen von Tensiden bei Ölverunreinigungen auf befestigten Verkehrsflächen ist durchaus geeignet. Doch nur bei vollständiger Aufnahme und ordnungsgemäßer Entsorgung der mineralölhaltigen Gemische/Emulsionen entspricht das Verfahren den Vorschriften zum Schutze des Bodens und der Gewässer.
Wir empfehlen die Anwendung eines kombinierten Verfahrens. Zunächst wird auf die Ölverunreinigung der tensidische Reiniger aufgebracht, anschließend mit dem Öl durch z.B. schrubben emulgiert und letztendlich ein Ölbinder zur Aufnahme des Öl-Wasser-Reiniger-Gemisches aufgebracht. Durch dieses Verfahren können auch tiefergelegene Verunreinigungen aus den Poren der Straße zuverlässig entfernt werden, die beim bloßen Einsatz vom Ölbinder nicht hätten aufgenommen werden können. Vorteil: bei einsetzenden Regen werden keine Restölmengen aus den Poren an die Oberfläche gespült, ein nachträglicher Schmierfilm auf der Straße wird dadurch wirksam verhindert.
Dieses Verfahren ist insbesondere bei kleinen Ölleckagen ökonomisch sinnvoll.